Mitglied im Verein kann jeder werden, der das 10. Lebensjahr vollendet hat und mit ganzer Kraft den Zweck des Vereins dient und fördert. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages des Bewerbers mit einfacher Mehrheit. Eine Mitgliedschaft endet zum Ende eines Geschäftsjahres durch schriftliche Kündigung des Mitglieds, oder durch Ausschluss durch den Vorstand. Die Mitglieder haben das Recht, die sich aus den Aufgabengebiet des Vereins ergebenen Vereinsrichtungen in Anspruch zu nehmen und an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben die Pflicht, in jedem Kalenderjahr Arbeitsstunden für und im Interesse des Vereins zu erbringen. Wer diese Arbeitsstunden nicht oder nicht vollständig leistet, zahlt pro nicht geleistete Stunde eine Gebühr. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand das Mitglied von den Arbeitsstunden bzw. der Bezahlungspflicht befreien.